Der Kampf um das Kopftuch
Der Kopftuchstreit geht in die zweite Runde. Aber nicht Vernunft, sondern Gerichte müssen nun entscheiden.
Der Deutschschweizer Basketballverband „Probasket“ hatte im August entschieden, dass das Tragen von Kopftüchern während einem Spiel definitiv nicht erlaubt sei. Das ist gut so, denn Sport sollte verbindend wirken. Politische, religiöse oder andere weltanschauliche Symbole haben darum auf dem Spielfeld nichts verloren. Das muss im Besonderen für das moslemische Kopftuch gelten, das nicht nur von weitem gut sichtbar ist, sondern auch von der Symbolik her für eine extreme islamistische Haltung und die Zweitrangigkeit der Frau in der moslemischen Gesellschaft gilt. Wenn eine Frau diese Haltung sichtbar vertreten will, kann man ihr dies in ihrer Freizeit nicht verbieten. Auf dem Spielfeld hat ein Kopftuch aber sicher nichts verloren.
Das will nun aber eine 19jährige Luzerner Basketballspielerin nicht einsehen. Zusammen dem Rechtsanwalt und grünen Politiker Daniel Vischer, der Präsident der "Gesellschaft Schweiz - Palästina" und Vorstandsmitglied der "Gesellschaft Schweiz - islamische "ist, will sie nun ihr "Recht" auf das Tragen des Kopftuches vor Gericht durchsetzen.
Offensichtlich ist diese Frau in unserer Gesellschaft noch nicht angekommen. Die Verschleierung der Frau im Islam dient dazu, dass attraktive Stellen am weiblichen Körper verhüllt und damit begehrliche Blicke und Handlungen von Männern verhindert werden können. Konkret soll damit einem Übergriff des Mannes auf die Frau verhindert werden. Denn eine unverschleierte Frau provoziert mit ihrem aufreizenden Auftreten eine solche Handlung ist damit Schuld daran. Die Deutsche Feministin Alice Schwarzer brachte die selbstverständliche Haltung von Teilen der moslemischen Einwanderer auf den Punkt. Die beschrieb die Geisteshaltung von Jugendlichen in den Pariser Banlieue: Die verschleierten Frauen sind die Guten, die zum Heiraten; die Unverschleierten sind die Schlechten, die zum Vergewaltigen. Wenn wir also das Tragen von Kopftüchern immer und überall zulassen, dann kapitulieren wir vor genau dieser Geisteshaltung! Wir zementieren in der Rechtsprechung - sollte die Klage durchkommen - die Zweitrangigkeit der Frau in Teilen der Gesellschaft!
Es beinhaltet eine gewisse Tragik, dass vor allem politische Kreise, in denen sich überdurchschnittlich viele Feministinnen und Feministen bewegen, eine dermassen grosse Ignoranz an den Tag legen. Frauenfeindlichkeit zeigt sich heute nicht in etwas kleinerem Lohn und der Anzahl von Frauen in der Chefetage. Das sind Scheingefechte und lenken von den eigentlichen Problemen ab. Frauenfeindlichkeit zeigt sich heute in der Tolerierung und Unterstützung solcher Zustände.
Gerade in unserer Gesellschaft, die sich selber vernunftorientiert nennt, sollte sich endlich die Erkenntnis durchsetzen, dass nicht alles, was nicht unserer Kultur entstammt, automatisch als gut anzusehen ist. Diese weitverbreitete Haltung ist im höchsten Mass irrational und gefährlich. Wenn man Frauen wirklich schätzt und für ihre Rechte einstehen will, dann müssen solche Scheuklappen endlich abgelegt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte eine weisere Haltung an den Tag legen als gewisse Politiker!
p.mueller(at)pro-luzern(dot)ch
